KELLER­SANIERUNG

Wann ist eine Kellersanierung notwendig? Feuchtigkeit ist die Ursache für fast alle Arten von Bauschäden. Daher hängt die Gebrauchstauglichkeit und Lebensdauer eines Bauwerkes auch entscheidend von seiner Dichtigkeit ab. Das gilt für Dächer, Fassaden, Sockel und insbesondere für Kellergeschosse. Feuchte Kellerwände führen auf Dauer zu erheblichen Schäden. Es wird nicht nur die Bausubstanz zerstört, es können sich auch gesundheitsschädliche Pilze und Mikroorganismen ansiedeln. Die Folge: sichtbarer Schimmelbefall an den betroffenen Wänden und schlimmstenfalls daraus resultierende gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine Kellersanierung nahezu unabdingbar machen.

AUSZUG UNSERER REFERENZEN

Nachträgliche erdberührte Außenabdichtung

Sicherheit auf höchstem Niveau mit MB 2K (W1-E / W2-E)

Nachträgliche Kellersanierungen sind, anders als Abdichtungen erdberührter Bauteile im Neubau, nicht normativ geregelt. Die Planungen basieren auf Voruntersuchungen zur Bestimmung der Ursachen der Schäden gem. WTA Merkblatt 4-6 und sind auch dementsprechend durchzuführen und zu dokumentieren. Die Feststellung von Wassereinwirkung, Nutzungs- und Rissüberbrückungsklasse erfolgt nach DIN 18533. Änderungen durch die Baumaßnahme und auch sonstige Beanspruchungen sind vor dem Sanieren eines Kellers zu berücksichtigen.

Nach DIN 18533 sind sowohl rissüberbrückende MDS als auch PMBC’s für die Abdichtung auf Betonuntergründen bei der Wassereinwirkklasse W1-E zugelassen. MB 2K besitzt ein abP gem. PG MDS und kann für Kellersanierung normkonform angewendet werden.

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